§§ 3, 14, 45 Abs. 1 RVG; § 73 a SGG; §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 ZPO; § 242 BGB
Kein Vergütungsanspruch bei Erhebung einer aussichtslosen Klage gegen erklärtes Interesse des Auftraggebers
LSG Niedersachsen-Bremen; Beschl. v. 14.7.2021 - L 7 AS 26/20 B
Fundstelle: AGS 2021, S. 517
Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial