ArbGG § 46 Abs. 2; ZPO; §§ 114, 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3
Vermietete Eigentumswohnung als einsetzbares Vermögen
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2017 - 10 Ta 1390/17
Fundstelle: RVGreport 2018, S. 359 f.
Das Eigentum an einer nicht selbst bewohnten Eigentumswohnung steht grundsätzlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegen. Das gilt dann nicht, wenn eine Beleihung der Immobilie unmöglich oder wirtschaftlich unvernünftig wäre.
Leitsatz des Gerichts