GKG KV Nr. 9003

Keine Aktenversendungspauschale bei Einlegen der Akte ins Gerichtsfach ohne zusätzlichen Aufwand

LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 09.02.2007 – 1 Ta 62/06 Fundstelle: NJW 2007, S. 2510 1. Die Aktenversendungspauschale gem. Nr. 9003 KV GKG fällt nicht an, wenn die Akte in ein Gerichtsfach eingelegt wird.

2. Das gilt auch, wenn das Gericht keine Gerichtsfächer unterhält, die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahegelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wird und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hat.


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