RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104, 3202 Terminsgebühr für Besprechungen in FinanzstreitsachenNds. FG, Beschl. v. 08.06.2009 – 11 KO 8/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 105 f.
Die auf eine Erledigung des Verfahrens gerichtete telefonische Besprechung des Prozessbevollmächtigten mit der zuständigen und gesprächsbereiten Sachbearbeiterin der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts löst die Terminsgebühr aus. Leitsatz des Verfasssers RVGreport