ZPO §§ 114, 119 Abs. 1 S. 1, 121 Abs. 1; VwGO § 166
Prozesskostenhilfe bei Zurückweisung
BVerwG, Beschl. vom 09.06.2008 – 5 B 2004/07
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 358
Die für die gesamte Instanz (hier: Berufungsinstanz) ausgesprochene Bewilligung von Prozesskostenhilfe wirkt bei einer Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsmittelgericht an das Gericht des unteren Rechtszugs fort.
Leitsatz des Gerichts