§§ 3 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1, 45, 47 RVG; Nr. 3512 VV RVG
Vorschussanspruch des PKH-Anwalts im Verfahren vor dem BSG
BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B
Fundstelle: RVGreport 11/2018, S. 415
1. ln sozialgerichtlichen Angelegenheiten, in denen dem Rechtsanwalt Betragsrahmen-
  gebühren anfallen, hat der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt
  einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Gewährung eines Vorschusses in der Regel in
  Höhe der Mittelgebühr.
2. Die Mittelgebühr ist in den Normalfällen, in denen sämtliche, vor allem die nach § 14  
  Abs. 1 Satz 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände durchschnittlicher Art sind, die billige
  Gebühr.
3. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch die von dem Rechtsanwalt oberhalb der
  Mittelgebühr vorschussweise angesetzte Rahmengebühr billig ist. Im Allgemeinen sind
  nämlich Abweichungen bis zu 20 % noch als billig und damit verbindlich anzusehen.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports