§§ 3 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1, 45, 47 RVG; Nr. 3512 VV RVG

Vorschussanspruch des PKH-Anwalts im Verfahren vor dem BSG

BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B

Fundstelle: RVGreport 11/2018, S. 415

 

 

1. ln sozialgerichtlichen Angelegenheiten, in denen dem Rechtsanwalt Betragsrahmen- 

   gebühren anfallen, hat der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt

  einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Gewährung eines Vorschusses in der Regel in  

  Höhe der Mittelgebühr.

2. Die Mittelgebühr ist in den Normalfällen, in denen sämtliche, vor allem die nach § 14  

   Abs. 1 Satz 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände durchschnittlicher Art sind, die billige

   Gebühr.

3. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch die von dem Rechtsanwalt oberhalb der

   Mittelgebühr vorschussweise angesetzte Rahmengebühr billig ist. Im Allgemeinen sind

   nämlich Abweichungen bis zu 20 % noch als billig und damit verbindlich anzusehen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports