§ 2 Abs. 2 S. 2, S. 3 InsVV
Erhöhung der Mindestvergütung im Insolvenzverfahren
BGH, Beschl. v. 22.7.2021 - IX ZB 4/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 573
- Die Erhöhung der Mindestvergütung wegen einer hohen Zahl an Gläubigern kennt keine Gläubigerobergrenze.
- Die Erhöhung findet allerdings nur im Rahmen der Verfahren natürlicher Personen Anwendung.
- Bei juristischen Personen kommt statt der Erhöhung lediglich eine Berücksichtigung mittels Zuschlag in Betracht.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial