GKG §§ 47 Abs. 1, 49 a Abs. 1 S. 1; WEG § 12 Abs. 3 WEG

Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach §12 Abs. 3 WEG

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 266 f.

 

 

 

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.

 

Leitsatz des Gerichts