RVG § 15 Abs. 2

Verschiedene Angelegenheiten bei Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen

BGH, Urteil vom 17.11.2015 - VI ZR 492/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 114 ff.

 

 

Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegt regelmäßig nicht dieselbe Angelegenheit i. S. d. § 15 Abs. 2 RVG vor.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS