EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 544; BGB § 628
Keine Werterhöhung durch hilfsweise eingewandten Schadensersatzanspruch gegen anwaltliche Vergütungsforderung
BGH, Beschl. v. 14.10.2010 – IX ZR 2/09Fundstelle: AGS 2011, S. 344
Bestreitet der Auftraggeber die Berechtigung der eingeklagten Anwaltsvergütung und beruft er sich auf einen Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung, den er der Vergütungsforderung hilfsweise entgegensetzt, so führt dieser Einwand nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports