FamFG § 78 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 2; VV RVG Nrn. 3335, 3502

Gegenstandswert einer Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Beiordnung

BGH, Beschl. v. 15.09.2010 – XII ZB 82/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 549 f.

Wird einem Beteiligten zwar Verfahrenskostenhilfe bewilligt, jedoch die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten abgelehnt, so richtet sich der Wert einer hiergegen erhobenen Beschwerde oder Rechtsbeschwerde nach dem Wert der Hauptsache.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS