ZPO §§ 567 Abs. 2, 574 Abs. 3 S. 2

Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde trotz Rechtsmittelzulassung

BGH, Beschl. v. 22.06.2010 – VI ZB 10/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 459

Übersteigt der Wert des Gegenstands einer Beschwerde gegen die Entscheidung über die Kosten 200,00 € nicht, ist dem Rechtsbeschwerdegericht trotz Zulassung der Rechtsbeschwerde eine Entscheidung in der Sache im Hinblick auf den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verwehrt.

Leitsatz der Schrifleitung der AGS