RVG §§ 56 Abs. 2 S. 1, 2. Hs.; 33 Abs. 4 S. 3; ZPO § 574
Keine Rechtsbeschwerde gegen Festsetzung der PKH-Vergütung
BGH, Beschl. v. 09.06.2010 – XII ZB 75/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 387
In Festsetzungssachen über die Vergütung, die einem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlen ist, findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statt.
Leitsatz der Schrifleitung der AGS