RVG VV Nr. 4141
Strafrechtliche Erledigungsgebühr bei Einstellung des Verfahrens
BGH, Urt. v. 05.11.2009 – IX ZR 237/08 (LG Oldenburg) Fundstelle: NJW 2010, S. 1209 ff.
Eine Zusatzgebühr nach Nr. 4141 VV-RVG fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.
Leitsatz des Gerichts