GKG §§ 17 Abs. 1, 77 Abs. 1; ZPO §§ 379, 402, 492 Abs. 2, 567 Abs. 1
Keine Anfechtung der Anforderung eines Gerichtskostenvorschuss im selbständigen Beweisverfahren
BGH, Beschl. v. 03.03.2009 – VIII ZB 56/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 279 f.
Gegen die gerichtliche Anforderung eines Kostenvorschusses ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.
Leitsatz des Gerichts