VV RVG Vorb. 3 Abs. 4, VV RVG Nrn. 2300, 3101

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf verminderte Verfahrensgebühr

BGH, Urt. v. 25.09.2008 – IX ZR 133/07 (LG Chemnitz) Fundstelle: NJW 2008, S. 3641 ff.

1.  Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.

Leitsatz des Gerichts

 

2.    Eine Bindung des Gerichts an das Ergebnis eines von der Rechtsanwaltskammer eingeholten Gebührengutachtens sieht auch das RVG nicht vor.

Leitsatz der Redaktion der NJW