VV RVG Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1

Erledigungsgebühr – Erforderliche Mitwirkung des Anwalts an der Erledigung des Verfahrens

BGH, Urt. v. 18.09.2008 – IX ZR 174/07 (LG Konstanz)
Fundstelle: NJW 2009, S. 368 f.  

Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung geeignet ist. Ausführungen zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können auch die Erledigung des anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens fördern.

Leitsatz des Gerichts