ZPO § 4 Abs. 1
Streitwert bei Einklagen der Geschäftsgebühr
BGH, Beschl. v. 15.05.2007 – IV ZB 18/06 Fundstelle: RVGreport 2007, S. 355 f.
Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend.³
3 Leitsatz des Gerichts