StGB § 352 Abs. 1; RVG § 4
Keine Gebührenüberhebung bei Abrechnung einer vereinbarten Vergütung
BGH, Urt. v. 06.09.2006 – 5 StR 64/06
Fundstelle: AGS 2007, S. 599 ff.
Ergibt sich aus der anzuwendenden Vergütungsordnung dem Grunde nach ein Gebührenanspruch des Rechtsanwalts, erfüllt es nicht den Tatbestand der Gebührenüberhebung nach § 352 Abs. 1 StGB, wenn er hierüber eine Honorarvereinbarung schließt und aus dieser Vergütungsansprüche geltend macht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Honorarvereinbarung wirksam zustande gekommen ist oder nicht. 4
4 Leitsatz der Schriftleitung des AGS