Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts
BGH, B. v. 08.03.2005 – VIII ZB 55/04 (OLG Stuttgart) (Fundstelle: NJW 2005, 1373 ff.) Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühre eines deutschen Rechtsanwalts erstattungsfähig.