ZPO § 104 Abs. 2 S. 3; VV RVG Nr. 7004, 7006, 7008Anfall und Erstattungsfähigkeit der in den Reiseauslagen des Prozessbevollmächtigten enthaltenen Umsatzsteuer BGH, Beschl. v. 17.04.2012 – VI ZB 46/11 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 266 ff.
Sind bleibende Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Prozessbevollmächtigte einer Partei in Form gezahlter Umsatzsteuer wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht gegeben, dürfen dem Mandanten als Auftraggeber die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge nicht in Rechnung gestellt und können diese bei der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt werden.