EuRAG § 11Zulassung eines ausländischen Syndikus zur AnwaltschaftBGH, Beschl. v. 07.02.2011 – AnwZ (B) 20/10 (AnwGH München) Fundstelle: NJW 2011, S. 1517 ff.
Die Betätigung als Syndikus kann auch bei einem niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt nicht als anwaltliche Berufsausübung angesehen werden. Leitsatz der Redaktion NJW