BGB §§ 249, 254, 280 Abs. 2, 286 Abs. 1, 2 Keine Erstattung der Anwaltskosten für Kündigung durch gewerblichen GroßvermieterBGH, Urt. v. 06.01.2011 – VII ZR 271/09 Fundstelle AGS 2011, S. 102 f.
In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalts sind dann vom Mieter nicht zu erstatten. (Leitsatz der Schriftleitung der AGS)