1.    Eine vereinbarte Vergütung ist nicht entsprechend Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechen.   2.    Es kann dahinstehen, ob § 15 a RVG rückwirkend auch auf Altfälle anzuwenden ist oder nur auf nach dem Inkrafttreten dieser Regelung erteilte Aufträge. Leitsatz des Verfassers des RVGreports