ZPO § 121 Abs. 1 Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät im Prozesskostenhilfeverfahren BGH, Beschl. v. 17.09.2008 – IV ZR 343/07 (OLG Celle)Fundstelle: NJW 2009, S. 440 ff.
Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann der bedürftigen Partei eine Rechtsanwaltssozietät beigeordnet werden. Leitsatz des Gerichts