BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls BGH, Beschl. vom 31.03.2008 – AnwZ (B) 8/07 = BeckRS 2008, 11804Fundstelle: NJW-Spezial 2008, S. 702 f.
Zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls genügt es nicht, dass ein Anwalt bezüglich einzelner bekannt gewordener Forderungen eine Schuldtilgung oder Stundungsvereinbarung nachweist. Dies gilt vor allem, wenn Zahlungen weitgehend nicht vom Anwalt selbst, sondern von Dritten bewirkt worden sind. Leitsatz des Gerichts