RVG §§ 2 I, 15 II; RVG VV Vorb. 3 III, Nr. 3104 II
Terminsgebühr bei Einbeziehung eines anderen Verfahrens
BAG, Beschluss vom 17.02.2014 - 10 AZB 81/13
Fundstelle: NJW 2014, S. 1837 f.
Die Behandlung von Streitgegenständen in gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen eines Verfahrens, in dem sie nicht anhängig sind, führt nicht nach Nr. 3104 II VV-RVG zu einer eigenen Terminsgebühr in dem Verfahren, in dem sie (die einbezogenen Gegenstände) anhängig sind.
Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des BAG