RVG § 14
Betragsrahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Paderborn, Urteil vom 07.12.2021 - 51 a C 113/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 255 ff.
- Auch bei straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt.
- Eine Angelegenheit mit dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes ist durchschnittlich.
- Zur Bemessung der Terminsgebühr, wenn streitig ist, wie lange die Hauptverhandlung gedauert hat.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS