FamGKG §§ 48 Abs. 1 S. 1, 39 Abs. 1 S. 3
Verfahrenswert bei wechselseitigen Anträgen zur Ehewohnung
AG Mayen, Beschluss vom 17.08.2017 - 8c F 127/17
Fundstelle: AGS 2017, S. 474 f.
Werden von den Beteiligten wechselseitige Anträge auf alleinige Überlassung derselben Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens gestellt, werden die Werte von Antrag und Widerantrag nicht addiert. Es gilt nur der höhere Wert.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS