RVG § 21

Verfahren nach Zurückverweisung neue Angelegenheit

AG Wernigerode, Beschluss vom 30.01.2015 - 7 Ds 835 Js 81311/12

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 137

Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, mit der Folge, dass die gerichtliche Verfahrensgebühr noch mal entstehen kann.

Leitsatz des Verfassers RVGreport