RVG § 21
Verfahren nach Zurückverweisung neue Angelegenheit
AG Wernigerode, Beschluss vom 30.01.2015 - 7 Ds 835 Js 81311/12
Fundstelle: RVGreport 2015, S. 137
Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, mit der Folge, dass die gerichtliche Verfahrensgebühr noch mal entstehen kann.
Leitsatz des Verfassers RVGreport