RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nrn. 3102, 3106 a.F.

Angemessener Vorschuss in Sozialsachen

AG Saarlouis, Urteil von 04.02.2014 - 28 C 1698/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 216

  1. Der Rechtsschutzversicherer hat den Versicherungsnehmer auch von Vorschussforderungen seines Anwalts freizustellen.

  2. Im Rahmen der Vorschussanforderung ist es grundsätzlich nicht unangemessen, die Mittelgebühren als Vorschuss anzufordern.

  3. Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht berechtigt, die vorschussweise geltend gemachten Gebühren eigenmächtig zu kürzen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS