Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen
Amtsgericht Bielefeld, Urt. vom 28.12.2004 – 5 C 1041/03
Fundstelle: RVGreport 2005, 62 In einer durchschnittlichen Verkehrsunfallangelegenheit ist die Berechnung einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG nicht zu beanstanden. (Leitsatz des Verfassers im RVGreport)