RVG § 14 Nr. 2400 VV RVG
1,3 Geschäftsgebühr bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden
AG Pinneberg, Urt. v. 21.02.2005 – 69 C 268/04
Fundstelle: AGS 2005, S. 249
In einer durchschnittlichen Verkehrsunfallregulierung ist grundsätzlich von einer 1,3 Geschäftsgebühr auszugehen.