RVG § 14 Nr. 2400 VV RVG
Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen
AG Magdeburg, Urt. v. 03.05.2005 – 163 C 229/05 (163)
Fundstelle: RVGreport 2005, S. 268
Für die Tätigkeit im Rahmen einer üblichen Verkehrsunfall-Angelegenheit ist die Bestimmung einer 1,3 Geschäftsgebühr auch dann angemessen, wenn der RA die Ansprüche des Auftraggebers in einem aus vorgefertigten Textbausteinen zusammengesetzten Formularschreiben gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend macht. ²