§ 14 RVG; Nr. 2400 VV RVG
Geschäftsgebühr in VerkehrsunfallsachenAmtsgericht Jülich, Urt. vom 13.12.2004 – 4 C 447/04
Fundstelle: RVGreport 2005, 63
Muss sich der RA mit den Einwendungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung befassen, ist der Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG nicht zu beanstanden. (Leitsatz des Verfassers im RVGreport)