§ 14 RVG; Nr. 2400 VV RVG
Geschäftsgebühr in VerkehrsunfallsachenAG München, Urt. v. 29.12.2004 – 343 C 32462/04
Fundstelle: RVGreport 2005, 62 f.
Ist wegen der geringen Höhe der unfallbedingten Wiederherstellungskosten fraglich, ob auch die Gutachtenkosten zu ersetzen sind, handelt es sich um eine durchschnittliche Angelegenheit, in der der Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG angemessen ist. (Leitsatz des Verfassers im RVGreport)