RVG §§ 14, 15, 15 a Abs. 2; RVG VV Vorbem. 2.3 Abs. 3, Abs.4

Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens in der Kostenfestsetzung

SG Dresden, Urteil vom 08.12.2015 - S 38 AS 6152/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 35 ff.

Im Rahmen der Kostenerstattung für ein Widerspruchsverfahren darf die im Verwaltungsverfahren angefallene Geschäftsgebühr nicht angerechnet werden.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS