Nachdem im Bundeskabinett vor gut einem Monat der Regierungsentwurf zum Elektronischen Rechtsverkehr beschlossen wurde, hat jetzt die Bundesregierung zum Entwurf der Länder eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird grundsätzlich das Ziel, den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz voranzubringen und letztlich flächendeckend einzuführen, begrüßt. Wie der Bundesrat hält auch die Bundesregierung eine Novellierung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr noch in dieser Wahlperiode für geboten.

Seit zwei Jahren warnt die BRAK vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Schecks bei Rechtsanwälten, die angebliche Forderungen gegen angebliche Schuldner in Deutschland eintreiben sollen (BRAK-Internetseite).

Um die Jahreswende 2012/2013 wurde bei etlichen Anwaltskanzleien in Deutschland die Legende einer angeblichen Forderung der Firma Hiro Yoshiaki Leasing Company aus Nanjing, China gegen eine angebliche Firma Galaxy ComTrade aus Düsseldorf benutzt. Ansprechpartner der angeblichen Gläubigerin ist eine Frau Hui Peng. Wie in den Warnhinweisen angegeben, erfolgt die erste Kontaktaufnahme per E-Mail mit unpersönlicher Anrede (Dear Sir, Dear Counsel oder auch nur Sir).

Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten beschlossen.

Unter anderem ist in Art. 7 des geplanten Gesetzes eine Ergänzung der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehen, mit der das so genannte besondere elektronische Anwaltspostfach auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt wird (§ 31a BRAO-E). Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dabei sicherzustellen, dass der Zugang zu dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist.

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