Die von Bundesjustizminister Maas eingesetzte Expertenkommission, die die Möglichkeiten einer effektiveren und praxistauglicheren und Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens prüfen sollte, hat Mitte Oktober ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Kommission, der auch Mitglieder des Strafrechtsausschusses der BRAK angehörten, schlägt unter anderem vor, dass bei schweren Tatvorwürfen oder bei einer schwierigen Sach- oder Rechtslage eine Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung audiovisuell aufgezeichnet werden soll. Hinsichtlich der Einführung einer audiovisuellen Dokumentation bei erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor Land- und Oberlandesgerichten wurde lediglich ein Prüfauftrag erteilt. Der Strafrechtsausschuss der BRAK hatte sich hier für eine Einführung ausgesprochen.
Weiterführende Links: