Auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses für den 02.12.2015 stehen auch die beiden gleichlautenden von Bundesregierung und den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte. Das Plenum des Bundestages tagt in diesem Jahr noch einmal in der 49. und in der 52. Kalenderwoche. Wenn das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, müsste daher spätestens am 18.12.2015 die Zweite und Dritte Lesung im Bundestag stattfinden. In den Gesetzentwürfen ist ein Inkrafttreten für den ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats vorgesehen.
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