Nachdrücklich kritisiert die BRAK in einer Stellungnahme das bisherige Vorgehen zur Erstellung eines arbeitsgerichtlichen Streitwertkataloges. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte hatten durch eine dafür eingesetzte Streitwertkommission, an der lediglich neun von insgesamt 18 Landesarbeitsgerichten beteiligt waren, einen solchen Katalog erarbeiten lassen und diesen dann auf einer gemeinsamen Konferenz im Mai verabschiedet. Anders als bei anderen Streitwertkatalogen, z. B. für die Sozialgerichtsbarkeit, fehlt in dem jetzt vorgelegten Regelwerk der Hinweis, dass es sich um unverbindliche Empfehlungen handeln soll.

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 08.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Neuregelung sieht unter anderem Änderungen im Gebührenrecht bei wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen vor. Außerdem gelten künftig bei Inkassodienstleistungen bestimmte Darlegungs- und Informationspflichten zu Gunsten des Schuldners, die auch Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, betreffen. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme nachdrücklich gegen eine solche Änderung ausgesprochen.

In den nächsten Tagen werden alle wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen ihre Stimmzettel für die Wahl zur 7. Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte NRW, die vom 25.09. bis zum 15.10.2013 stattfinden wird, erhalten.

Nutzen Sie Ihre Chance, Ihre Interessen in der Vertreterversammlung zu stärken und nehmen Sie an der Wahl teil!

Bedenken Sie: Auch im stressigen anwaltlichen Berufsalltag muss Zeit dafür sein, sich nicht nur den Mandanteninteressen, sondern auch der eigenen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu widmen!

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ des Versorgungswerks. Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes, stellt den Jahresabschluss fest, entscheidet über Beiträge und die Bemessung der Leistungen.

Deshalb nochmals der Appell: Legen Sie Ihren Stimmzettel nicht beiseite, sondern nehmen Sie an der Wahl teil und wirken Sie an Ihrer berufsständischen Zukunftsvorsorge mit. Jede Stimme zählt!

Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wurde am 31.08.2013 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt vom 06.09.2013 verkündet. Es kann damit wie geplant am 01.01.2014 in Kraft treten. Das neue Gesetz soll die Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe effizienter gestalten und die missbräuchliche Inanspruchnahme verhindern. Die Regelungen zur Beratungshilfe setzen darüber hinaus eine Entscheidung des BVerfG zur Einbeziehung steuerrechtlicher Angelegenheiten in die Beratungshilfe um. Außerdem wird der Kreis der die Beratungshilfe erteilenden Personen über die Rechtsanwälte hinaus auf die Angehörigen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie auf die Rentenberater erweitert.

Weiterführender Link:

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation abgewickelt wird (Weitere Informationen zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie hier). Derzeit befindet sich die BRAK in der Konzeptionsphase des Projektes. Dabei legt sie besonderen Wert darauf, möglichst viele zukünftige Nutzer und Beteiligte in diesen Prozess einzubinden und bittet Sie um Ihre Mithilfe.

Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte ist am 18.07. verkündet worden. Das neue Gesetz tritt im Wesentlichen zum 01.07.2014 in Kraft.

Durch die Neuregelung soll eine Restschuldbefreiung bereits nach drei (und nicht wie bisher nach sechs Jahren) ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 % der Gläubigerforderung erfüllt und die Verfahrenskosten begleicht. Daneben wird das Insolvenzplanverfahren für Verbraucherinsolvenzen geöffnet. Schuldner können danach gemeinsam mit ihren Gläubigern den Weg einer Entschuldung individuell erarbeiten.

 

Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist am 18.07. im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am folgenden Tag, dem 19.07.2013, in Kraft getreten.

Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.

 

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist am 29.07.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit am 01.08.2013 in Kraft getreten. Die Neuregelung sieht unter anderem die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Preisentwicklung vor. Die anwaltlichen Wertgebühren wurden im Durchschnitt um etwa 12 Prozentpunkte angehoben, die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen steigen um 19 Prozent. Darüber hinaus gibt es strukturelle Anpassungen. So wird beispielsweise eine zusätzliche Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen eingeführt. Sie soll insbesondere den im Baurecht oder im Medizinrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugutekommen.

Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer sind nunmehr unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/ neben der bisher geltende Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch die Änderungen durch das 2. KostRMoG sowie die neue Gebührentabelle des RVG eingestellt. Der neue Gesetzestext wird, sobald der BRAK die autorisierte Fassung vorliegt, dort ebenfalls eingestellt werden.

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 das Mitte Juni 2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung passieren lassen. Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall.

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