Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt die Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfes bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen vor. Die BRAK hat zu dem entsprechenden Diskussionsentwurf Stellung genommen.
Vorgeschlagen wird vom Bundesjustizministerium, dass insbesondere in Umgangsfällen die Verzögerungsrüge nicht mehr nur kompensatorische Wirkung haben soll, sondern zu einem präventiven Rechtsbehelf im Sinne einer Untätigkeitsbeschwerde fortentwickelt wird. Damit soll eine Entscheidung des EGMR aus dem vergangenen Jahr umgesetzt werden.
Die BRAK begrüßt den Vorschlag. Sie hatte bereits früher dafür plädiert, dass grundsätzlich der Rechtsschutz gegen überlange Verfahren auch präventiv ausgestaltet wird. Sie schlägt daher ein „Kombinationsmodell“ von präventivem und kompensatorischem Rechtsschutz vor, das nicht nur bereichsspezifisch in Kindschaftssachen, sondern generell in Fällen „drohender irreversibler Folgen des Zeitablaufs für die Rechte einzelner“ zumindest in allen Familiensachen gemäß § 111 FamFG Anwendung finden soll.
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