Mit Wirkung ab dem 01.03.2016 wird zukünftig der Fachanwalt für Migrationsrecht den bestehenden Kanon der Fachanwaltschaften ergänzen.
Auch für die neue Fachanwaltschaft für Migrationsrecht ist gemäß § 17 FAO ein Vorprüfungsausschuss zu bilden. Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, im Ausschuss Migrationsrecht mitzuwirken, werden gebeten, sich bei der Kammergeschäftsstelle bis zum 15.02.2016 zu bewerben.
Fachliche Qualifikation sollte sein, die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zu erfüllen. Die entsprechenden Unterlagen zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen bitten wir zusammen mit der Bewerbung vorzulegen.
Wir freuen uns auf Ihr möglichst zahlreiches Interesse!