Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten vorgelegt. Kritisiert wird dabei u. a. der nicht hinreichende Schutz für Berufsgeheimnisträger. Der Verzicht auf ein Speicherungsverbot stelle eine Verletzung von Art.10 Abs. 1GG i. V. m. Art. 12 Abs. 1 GG dar, heißt es in der Stellungnahme. Bei den betroffenen Kommunikationspartnern (Patienten/Mandanten, Informanten) entstünde nicht nur – wie bei der Allgemeinheit – das Gefühl, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung sei. Vielmehr gelte dies auch für einen besonders sensiblen und folglich besonders schutzwürdigen Bereich des Privatlebens (Gesundheit bzw. Verhältnis Patient/Mandant).
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