Unternehmensstrafrecht
Die BRAK hat eine Stellungnahme zum Unternehmensstrafrecht erarbeitet, in der sie sich nachdrücklich gegen die Einführung einer neuen strafrechtlichen Sanktion von juristischen Personen des Wirtschaftslebens in Form einer „Unternehmensstrafe“ ausspricht. Es bestehe dafür kein kriminalpolitisches und auch kein rechtliches Bedürfnis, heißt es in der Stellungnahme. Weder sei ein signifikanter Anstieg sog. Unternehmenskriminalität zu verzeichnen, d.h. von Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen werden und denen mit neuartigen Sanktionen präventiv begegnet werden müsste, noch seien Ungleichbehandlungen von Unternehmen in der Strafverfolgungspraxis ersichtlich, die aus dem Fehlen geeigneter Sanktionen resultieren würden.