Der Bundesrat hat in seiner Sitzung Ende November eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des Angeklagten in der Berufungsverhandlung beschlossen. Die Bundesregierung reagiert mit dem Vorschlag auf eine Entscheidung des EGMR, in der dieser beanstandet hatte, dass das Rechtsmittel eines Angeklagten, der der Berufungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, verworfen wurde, obwohl sein Verteidiger anwesend und vertretungsbereit war. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht jetzt vor, dass eine Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungsverhandlung nicht notwendig ist, wenn er durch seinen Verteidiger vertreten wird und keine besonderen Gründe die Anwesenheit erfordern. Außerdem werden die Möglichkeiten der Berufungsverwerfung präzisiert.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme unter anderem, dass die anwaltliche Vollmacht auf den konkreten Termin gerichtet sein muss, damit eine missbräuchliche Verwendung der im Ermittlungsverfahren pauschal ausgestellten Vollmacht verhindert wird.
Weiterführende Links:
- - Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 491/14)
- - Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 491/14(B))
- Stellungnahme der BRAK zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts auf Vertretung
durch einen Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung (RefE des BMJV) – (Stlln.-Nr. 
13/2014, März 2014)