Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Befreiungsrecht der Syndikusanwälte
In Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten hat die Deutsche Rentenversicherung Bund im Hinblick auf den für sogenannte "Altfälle" einzuräumenden Vertrauensschutz Informationen herausgegeben, die sie wie folgt zusammenfasst: