Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilverfahren
Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess in Kraft getreten. Danach hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Das soll allerdings nicht gelten, wenn sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, es sei denn, es ist über einen Einspruch oder Widerspruch zu belehren.