Die Zahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stieg zum Stichtag 01.01.2016 im Vergleich zum Vorjahr nur noch um 0,16 % an. Deutlicher stieg dagegen der Frauenanteil: 33,87 % der Anwaltschaft sind nun Rechtsanwältinnen, das bedeutet eine Zunahme von rund 1 % gegenüber dem Vorjahr.

Noch stärker ist der Anstieg bei den Rechtsanwaltsgesellschaften. Hervorzuheben ist vor allem, dass es um 7,67 % mehr Partnerschaftsgesellschaften gibt als im Vorjahr. Insgesamt sind nun 4.001 Partnerschaftsgesellschaften verzeichnet, davon 1.402 mit beschränkter Berufshaftung.

Wie in den vorangegangenen Jahren hat auch die Zahl der verliehenen Fachanwaltstitel weiter zugenommen. Insgesamt 53.629 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen nun einen Fachanwaltstitel führen; der Fachanwaltsanteil unter den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten stieg damit auf 26,19 %. 9.925 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte führen zwei oder sogar drei Fachanwaltstitel.

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