Die Bundesregierung ist nach § 8 Abs. 1 des Mediationsgesetzes verpflichtet, dem Bundestag bis zum 26. Juli 2017 über die gesetzlichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren zu berichten.

In Vorbereitung dieses Evaluationsberichtes hat das BMJV das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer mit der Erstellung einer rechtstatsächlichen Untersuchung beauftragt. Das Institut wird nun im Zeitraum eines Jahres die Entwicklung der Mediation in Deutschland untersuchen. Insbesondere soll geprüft werden, ob aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren nötig sind. Hierbei wird auch die in Kürze zu erlassende Verordnung über die Aus- und Fortbildung zertifizierter Mediatoren zu berücksichtigen sein.

Die BRAK wird das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung unterstützen und die Erfahrungen und Expertise der Kolleginnen und Kollegen in die Evaluation einbringen.